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VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 4441/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 WaffG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG, § 47 Abs 2 S 1 WaffG, § 1 Abs 3 VwVfG
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit - keine Geltung der Jahresfrist für die Berücksichtigung bekannter Tatsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.09.1996 - 5 E 778/95
- VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 4441/96
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 281
- DVBl 1998, 107 (Ls.)
- DVBl 1998, 114 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 4441/96
Denn bei Widerrufsentscheidungen nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Waffengesetz gilt hinsichtlich der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers nach § 5 Abs. 1 Waffengesetz nicht die Jahresfrist für die Berücksichtigung bekannter Tatsachen im Sinne des § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 2, 48 Abs. 4 HVwVfG, weil der Gesetzgeber die Aufrechterhaltung der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Erhöhung der inneren Sicherheit unter keinen Umständen akzeptieren will, wenn zwingende Erteilungsvoraussetzungen wie die erforderliche Zuverlässigkeit entfallen sind (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, BVerwGE 101, 24 (33 f.) unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung zur Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse, Urteil vom 30. April 1985 - 1 C 33.83 -, BVerwGE 71, 248 (250)).Zwar sind die Ordnungsbehörde und die Verwaltungsgerichte nicht an die Beurteilung eines dem Erlaubnisinhaber vorgeworfenen Fehlverhaltens durch die Strafgerichte und schon gar nicht an die Beurteilung durch die Amtsanwaltschaft gebunden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, BVerwGE 100, 24 (32 f.)).
Jedoch dürfen bei der Prognoseentscheidung über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit die in den strafrechtlichen Verfahren erlangten Ermittlungsergebnisse nicht außer Betracht bleiben, insbesondere müssen seitens der Ordnungsbehörden und der Verwaltungsgerichte die in strafrechtlichen Verfahren entstandenen Akten ausgewertet werden im Hinblick auf die Frage, ob das vorgeworfene Verhalten unterhalb der sogenannten Bagatellschwelle liegt (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996, a.a.O., S. 31, unter Hinweis auf dessen Beschluss vom 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59).
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …
Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 4441/96
Jedoch dürfen bei der Prognoseentscheidung über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit die in den strafrechtlichen Verfahren erlangten Ermittlungsergebnisse nicht außer Betracht bleiben, insbesondere müssen seitens der Ordnungsbehörden und der Verwaltungsgerichte die in strafrechtlichen Verfahren entstandenen Akten ausgewertet werden im Hinblick auf die Frage, ob das vorgeworfene Verhalten unterhalb der sogenannten Bagatellschwelle liegt (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996, a.a.O., S. 31, unter Hinweis auf dessen Beschluss vom 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59). - BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83
Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme - …
Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 4441/96
Denn bei Widerrufsentscheidungen nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Waffengesetz gilt hinsichtlich der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers nach § 5 Abs. 1 Waffengesetz nicht die Jahresfrist für die Berücksichtigung bekannter Tatsachen im Sinne des § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 2, 48 Abs. 4 HVwVfG, weil der Gesetzgeber die Aufrechterhaltung der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Erhöhung der inneren Sicherheit unter keinen Umständen akzeptieren will, wenn zwingende Erteilungsvoraussetzungen wie die erforderliche Zuverlässigkeit entfallen sind (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, BVerwGE 101, 24 (33 f.) unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung zur Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse, Urteil vom 30. April 1985 - 1 C 33.83 -, BVerwGE 71, 248 (250)). - BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 684.80
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 4441/96
Trotz der Unanwendbarkeit der strikten Fristenregelung der Verwaltungsverfahrensgesetze hat das Bundesverwaltungsgericht mit Recht der Verwertbarkeit länger zurückliegender Ereignisse bei Prognoseentscheidungen nach §§ 5 Abs. 1, 47 Abs. 2 Satz 1 Waffengesetz Grenzen gesetzt (Beschluss vom 2. Oktober 1981 - 1 B 684.80 -, Buchholz 402.5 Waffengesetz Nr. 30; vgl. hierzu auch Heinrich, Zuverlässigkeit im Waffenrecht, GewArch 1989, 313 f.):.
- VG Köln, 09.02.2022 - 20 L 1554/21
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2015 - 4 MB 16/15
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung von …
Der Widerruf ist keine Sanktionsentscheidung wegen eines bestimmten Fehlverhaltens, sondern eine präventive zukunftsbezogene Entscheidung (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 - 4 LA 20/07 - und vom 6. Oktober 2010 - 4 MB 46/10; Hessischer VGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 UE 4441/96 -, zitiert nach Juris). - VG Schwerin, 19.09.2023 - 3 A 1276/22
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Aufbewahrungsverstößen
Dem liegt die Entscheidung des Gesetzgebers zugrunde, wegen der damit einhergehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit unter keinen Umständen die Aufrechterhaltung waffenrechtlicher Erlaubnisse zu akzeptieren, wenn zwingende Erteilungsvoraussetzungen entfallen (VGH Kassel, Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 UE 4441/96 -, juris Rn. 35 m. w. N.).